Überstunden statt neuer Mitarbeiter – Zoll deckt Sozialverischerungsbetrug auf

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05.05.2011: Hauptzollamt Landshut - PM vom 18.05.2011

Das Hauptzollamt Landshut, Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit, konnte aufgrund seiner Ermittlungen einem 55-jährigen Unternehmer und seiner Ehefrau aus dem Landkreis Erding die unrichtige Anmeldung seiner Arbeitnehmer zur Sozialversicherung und damit verbunden das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Zeitraum von März 2005 bis April 2010 nachweisen.


Nach den Einlassungen der Beschuldigten sind die in ihrem Betrieb anfallenden Arbeiten derart speziell, dass sie nur durch fachlich gut ausgebildetes, spezialisiertes Personal auszuführen sind. Bis ein neuer Mitarbeiter soweit eingearbeitet sei, dass er seine Aufgaben selbstständig erledigen könne, würde regelmäßig mindestens ein Jahr vergehen. Dadurch sei es nicht möglich, kurz- und mittelfristige Auftragsspitzen mittels Fremdkräften, wie zum Beispiel Leiharbeitern, abzudecken. So kam der Unternehmer auf die Idee, Mehrarbeit bei seinem Stammpersonal anzuordnen. Damit die Mitarbeiter und auch er mit den teilweise erheblichen geleisteten Überstunden nicht zu stark mit den üblichen Abzügen hinsichtlich Steuer und Sozialversicherung belastet wurden, wurde die Mehrarbeit durch "Schwarzzahlungen" in bar oder durch unzutreffende Einbuchungen von steuer- und sozialversicherungsfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen in die Lohnabrechungen der Arbeitnehmer abgegolten. Die für die Schwarzzahlungen benötigten Gelder stammten aus dem ebenfalls "schwarzen" Verkauf von Edelmetallabfällen und aller möglichen Alltagsgegenstände. Durch diese Schwarzlohnzahlungen bzw. Überstundenvergütung über steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer von über 750.000 Euro nicht abgeführt.

Nur weil die Beschuldigten geständig waren, zu den Ermittlungen in außergewöhnlicher Weise selbst beitrugen und der entstandene Schaden unverzüglich, bereitwillig und vollständig wiedergutgemacht wurde, konnten die vom Landgericht Landshut bezüglich des Sozialversicherungsbetruges sowie der Lohnsteuerhinterziehung verhängten Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und acht Monaten noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Bewährungsauflage müssen 120.000 Euro und 70.000 Euro an gemeinnützige Organisationen gezahlt werden.

Link: https://www.zoll.de

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