Insolvenzrecht

Bereiche:



  • Bewertung von Vermögensgegenständen und Unternehmen


  • Entwicklung von Sanierungskonzepte und Insolvenzpläne


  • Betriebsfortführungen ermöglichen und überwachen


  • Insolvenz überwinden bzw. abwenden


  • Minimierung der Haftungsrisiken von Gesellschaftern und Geschäftsleitern


Unser Anwalt für das Insolvenzrecht:


Dr. jur. Jochen Leibold

Rechtsanwalt

Zulassung als Anwalt seit 1983

Sekretariat: Frau Wieland 07022/217809-13


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Unser Service:


Insolvenzrecht - Wir beraten Gläubiger und Schuldner umfassend in Fragen des Insolvenzrechts, der Privatinsolvenz, der Entschuldung und Sanierung. Hierzu gehört auch die Sanierungsberatung zur Abwendung einer Insolvenz sowie die Vorbereitung eines Insolvenzantrags (Privatinsolvenz und Regelinsolvenz) und Begleitung im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.

Regelinsolvenzverfahren - Ist Ihr Unternehmen oder Ihre Selbständigkeit nicht mehr zu retten, dann bietet das Regelinsolvenzverfahren eine Perspektive. Sind Sie Geschäftsführer einer insolventen GmbH oder Vorstand einer Aktiengesellschaft, dann sind Sie schon von Gesetzes wegen verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls machen Sie sich strafbar und haften u.U. persönlich für die Schulden der Gesellschaft.

Wir bereiten den Insolvenzantrag für Sie vor, Sie müssen nur noch unterschreiben. Wir betreuen auch in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Insolvenzstraftaten, z.B. Insolvenzverschleppung.

Privatinsolvenz - Falls eine Entschuldung durch Verhandlungen für Sie keine Option ist, dann bietet die Privatinsolvenz den Ausweg aus der Schuldenspirale: in sechs Jahren können Sie schuldenfrei sein – auch ohne jede Gläubigerbefriedigung oder eigenes Einkommen.

Wir leisten alle Vorarbeiten, d.h. wir führen die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch, erstellen die notwendige Bescheinigung und füllen den Insolvenzantrag zur Privatinsolvenz für Sie aus. Sie müssen nur noch unterschreiben.

Das Insolvenzverfahren bzw. die Privatinsolvenz bietet nicht nur die Schuldenfreiheit nach spätestens sechs Jahren. Während dieser Zeit erhalten Sie auch keine Mahnungen mehr oder „Drohbriefe“. Sie können also durchatmen, und zwar schon wenn Sie uns beauftragt haben. Denn sobald wir die Gläubiger anschreiben, sind diese gehalten, sich nur noch an uns zu wenden.

Sanierung – Schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren - Sie wollen sich sanieren. Wir bieten ein gezieltes und engagiertes Schuldenmanagement und können Ihnen so den Weg aus der Schuldenfalle durch eine erfolgreiche Sanierung ebnen. In Absprache mit Ihnen verhandeln wir mit den Gläubigern individuelle, auf Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmte Vergleichsvereinbarungen. Wir lassen uns nicht abwimmeln, sondern: Wir machen uns stark für Sie! Unser primäres Ziel ist die Insolvenzvermeidung, soweit diese möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür setzen wir uns ein. Wir vereinbaren beispielsweise Ratenzahlungen oder niedrige Einmalzahlungen bei gleichzeitigem Teil-Erlass von Schulden.

Betriebsfortführung - Wenn trotz aller Bemühungen ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss, machen wir Ihr Unternehmen „fit für die Insolvenz“, und setzen uns dafür ein, dass der Betrieb nach Möglichkeit nicht geschlossen werden muss, dass nach Möglichkeit die Arbeitnehmer nicht abwandern, dass das Insolvenzgeld vorfinanziert wird und auch für den Insolvenzfall ausreichende Liquidität vorhanden ist, um einen Zusammenbruch zu vermeiden. Mit unserer Hilfe kann eine harmonische und am Sanierungsgedanken ausgerichtete Insolvenzabwicklung erfolgen.