Geschäftsführerhaftung

Bereiche:



  • Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern


  • Prüfung und Gestaltung von Geschäftsführer- und Gesellschaftsverträgen


  • Außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern


  • Beratung zu präventive, haftungsreduzierende Maßnahmen


  • Verteidigung für den Fall von staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgrund von Insolvenzdelikten


Unser Anwalt für das Geschäftsführerhaftung:


Dr. jur. Jochen Leibold

Rechtsanwalt

Sekretariat: Frau Wieland 07022/217809-13


Mehr lesen

Möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir rufen Sie gerne schnellstmöglich zurück.




Diese E-Mail wurde von einem Kontaktformular von Rechtsanwälte Dr. Jochen Leibold Ohmstraße 10/1 72622 Nürtingen Tel: 07022-217 809-0 Fax: 07022-217 809-19 E-Mail: info@kanzlei-leibold.de WEB: www.kanzlei-leibold.de (https://kanzlei-leibold.de) gesendet

Unser Service:


Schadensersatzansprüche - Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen.

Optimierte Gestaltung von Geschäftsführerverträgen- Fragen zur Organstellung, Fragen des Wettbewerbsverbots und der Karenzentschädigung, Fragen im Grenzbereich zum Arbeitsrecht, Fragen zur Krise der Gesellschaft und zu Insolvenzantragspflichten

Beratung zu präventive, haftungsreduzierende Maßnahmen- Durch wohl überlegte Maßnahmen lassen sich präventiv Haftungsrisiken der Geschäftsführung reduzieren. Hierzu gehören die summenmäßige Haftungsbegrenzung, der vertraglich reduzierter Haftungsmaßstab, Verfallklauseln mit haftungsbegrenzender Wirkung, Haftungsbegrenzung durch Ressortaufteilung und Aufgabendelegation, Gesellschafterzustimmung bei Risikogeschäften, die D&O – Versicherung und der Entlastungsbeschluss zugunsten des Geschäftsführers

Verteidigung für den Fall von staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgrund von Insolvenzdelikten- Insolvenzverschleppung ist bei jedem Insolvenzverfahren - gleich ob es eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird - Prüfungsgegenstand der Staatsanwaltsschaft. Daher beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um die möglichen Delikten im Insolvenzstrafrecht. Häufige Delikte im Insolvenzstrafrecht sind neben der Insolvenzverschleppung die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Bankrottdelikte, die Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern gemäß § 84 GmbHG bzw. § 401 AktG, die Verletzung der Buchführungspflichten, Eingehungs- oder Kreditbetrug nach §§ 263 ff. StGB, die Untereue gemäß § 266 StGB sowie die Verletzung der Buchführungspflichten gemäß § 283b StGB und die Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB