Erbrecht

Bereiche:



  • Testament & Erbvertrag


  • Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzung


  • Erbschaft, Erbschein und Erbengemeinschaft


  • Nachlassinsolvenzverfahren


  • Pflichtteil & Enterbung


  • Schenkung & Übergabevertrag


  • Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer


  • Testamentsvollstreckung & Testamentsvollstrecker


  • Behindertentestament


  • Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Generalvollmacht


  • Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft


Unsere Anwälte für das Erbrecht:


Dr. jur. Jochen Leibold

Rechtsanwalt

Zulassung als Anwalt seit 1983

Sekretariat: Frau Wieland 07022/217809-13

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Unser Service:


Testament & Erbvertrag - Beratung und Vertretung zu den Themen Erbeinsetzung, Ehegatten-, Unternehmer-, Geschiedenentestament und Testament im Zusammenhang mit überschuldeten Erben.

Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzung - Beratung und Vertretung zu den Themen Erbenstellung und Pflichtteilsansprüchen.

Erbschaft, Erbschein und Erbengemeinschaft - Beratung zu den Themen und Vertretung Erbschein und Erbscheinverfahren, Erbengemeinschaft, sowie Annahme und Ausschlagung der Erbschaft,

Nachlassinsolvenzverfahren nach verpasster Ausschlagung oder nicht erfolgreicher Anfechtung der Erbschaftsannahme und nicht erfolgter Testamentsanfechtung, auch im Zusammenhang mit dementielle Erkrankungen.

Pflichtteil & Enterbung - Beratung und Vertretung zu den Themen Enterbung durch Testament, Berechnung des Pflichtteils, Schenkungen, Erbverzicht und Vertretung, Pflichtteilsberechtigter.

Schenkung & Übergabevertrag - Entwurf von Übergabeverträgen, Vermeidung von Schenkungsteuer und die Absicherung des Schenkens.

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer - Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und die Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.

Testamentsvollstreckung & Testamentsvollstrecker - Beratung und Vertretung von Testamentsvolltreckern in allen Rechts- und Steuerfragen.

Behindertentestament- Das Behindertentestament ist ein Testament, bei dem mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. Mit dem Behindertentestament kann man vermeiden, dass das Erbe an den Staat geht. Menschen mit Behinderung können durch das Behindertentestament vom Erbe profitieren.

Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Generalvollmacht- Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten beinhalten Risiken und bergen Konfliktpotential in sich. Es ist unsere Aufgabe, Ihr Interesse genau zu ermitteln und in den Verfügungen niederzulegen. Wir beraten über die Risiken der jeweiligen Verfügungsinhalte und zeigen Wege auf, diese Risiken abzumildern.

Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft- Mit dem Erbfall gehen sämtliche Rechte und Pflichten, d. h. Vermögenswerte und auch Schulden des Erblassers, auf den oder die Erben über. Häufig sind aber die letztwilligen Verfügungen unklar und die tatsächlichen Erben noch unbekannt. In dieser Situation müssen notwendige Entscheidungen zur Sicherung und Erhaltung des Nachlasses getroffen werden.

Mit unserer Erfahrung stehen wir für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nachlässen verschiedenster Art und Größe sowie für einen informativen und qualifizierten Kontakt mit allen Verfahrensbeteiligten. Sind Unternehmen oder Immobilien Teil des Nachlasses, haben wir die Möglichkeit, unmittelbar auf die Kompetenz der anderen Abteilungen unserer Kanzlei zurückgreifen zu können.