Steuerstrafrecht

Bereiche:



  • Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung


  • Umsatzsteuer-Straftaten


  • Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung


  • Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme


  • Schwarzgeld und Geldwäsche


  • Schwarzgeld in der Erbschaft


Unser Anwalt für das Steuerstrafrecht:


Dr. jur. Jochen Leibold

Rechtsanwalt

Zulassung als Anwalt seit 1983

Sekretariat: Frau Wieland 07022/217809-13


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Unser Service:


Steuerstrafrecht - Beratung und Vertretung zu den Themen Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Steuerstrafverfahren und strafbefreiende Selbstanzeige.

Unsere Kanzlei vertritt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und in Strafverfahren vor den ordentlichen Gerichten. Wir beraten Sie in laufenden Steuerstrafverfahren und helfen eine tatsächliche Verständigung zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater verhandeln für Sie mit den Finanzbehörden um die Einstellung von Ermittlungsverfahren zu erreichen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, vertreten wir Sie mit Steuerberatern oder einem Fachanwalt für Steuerrecht vor den Strafgerichten.

Verteidigung in Steuerstrafverfahren- Beratung bei Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung und Arrest/Verfall. Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten, wie auch Einlegung von Rechtsmitteln gegen Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung, Arrest und Verfall

Selbstanzeige - Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie, so dass Ihre Nacherklärung im Ergebnis zu einer strafbefreienden Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abgabenordnung (AO) führt.

Der Gesetzgeber hat strenge Voraussetzungen an eine Straffreiheit bei Vorliegen der Vorraussetzungen einer Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abgabenordnung vorgeschrieben. Es sollte daher ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden. Im Rahmen der Selbstanzeige ist insbesondere zu beachten, dass neben der Nacherklärung auch die geschuldete Steuer nachgezahlt wird. Die Tätigkeit unserer Rechtsanwaltskanzlei erstreckt sich auf alle Bereiche des Steuerrechts und des Steuerstrafrecht. Lassen Sie sich rechtzeitig und kompetent beraten.