Sie können uns auch über eine kostenfreie Anfrage erreichen, die Sie bitte hier starten können oder rufen Sie uns an 07022-217809-0. Zur Vermeidung eventueller Nachteile beim Versicherungsschutz wollen Sie uns bitte als erstes von einem möglichen Versicherungsfall unterrichten. Wir klären dann von uns aus kostenfrei Ihren Versicherungsschutz ab.

DR. LEIBOLD

Rechtsanwälte · Fachanwälte · Mediation

Anwälte


Dr. iur. Jochen Leibold
Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Melanie Klößner
Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht

Mathias Hopp
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Katjana Gruber-Weckerle
Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht

Warum wir?


1. Unsere Maxime lautet: Ihr Recht ist wertvoll. Deshalb muss unser Rat und unser Beistand höchsten Ansprüchen genügen. Folgegemäß richtet sich beides insbesondere nach dem, was ein Gericht über Ihren Fall denkt oder denken würde. Nur Anwälte verfügen über die Befähigung zum Richteramt und können Ihnen deshalb nicht nur Auskunft darüber erteilen, ob Sie Recht haben, sondern unter welchen Voraussetzungen Sie es auch bekommen.
2. Wir sind schnell. Termine sind kurzfristig zu haben. Falls wir einmal etwas mehr Zeit brauchen, werden Sie informiert.
3. Wir hören Ihnen zu und leisten Ihnen Beistand. Wir haben alle Familie, uns ist nichts Menschliches fremd. Wir wissen daher auch um die Belastung, die eine Rechtsauseinandersetzung mit sich bringt. Wir sind unabhängig und niemandem verpflichtet, mit einer Ausnahme: dem Recht. Durch unsere gesetzliche Schweigepflicht werden Sie im besonderen Maße geschützt.

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Online Scheidung


Zeitnot, fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder die Sorge vor zu hohen Kosten lassen einen Anwaltsbesuch vielleicht für den Moment nicht zu. Für solche Fälle bieten wir Ihnen unseren Online-Scheidungsservice an, der Ihnen den Gang zur Anwältin oder zum Anwalt ersparen kann. Eines ist uns dennoch wichtig: Unser Anliegen ist es, mit dem Mandanten und für den Mandanten zu arbeiten. Deshalb wäre uns ein persönliches Gespräch im Vorfeld auch einer einvernehmlichen Ehescheidung wichtig. Vielleicht ist es Ihnen ein Anliegen, zu wissen, wen Sie beim Ehescheidungstermin im Gerichtssaal an Ihrer Seite haben. Dies verteuert eine Scheidung nicht, im Gegenteil. Jedes Missverständnis, das vor einem Scheidungstermin beseitigt werden kann, fällt als späterer Kostenverursacher weg.

Um Ihnen einen Überblick über die Kosten zu geben, haben wir unter der Rubrik Onlinescheidung Rechner aufgeführt, mit denen Sie Ihre Scheidungskosten berechnen können. Mit Hilfe des Verfahrenshilferechners können Sie zusätzlich ermitteln, ob und inwieweit Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen können. Gehen Sie davon aus, dass wir Ihnen immer die kostengünstigste Variante anbieten werden, ob nun mit oder ohne Verfahrenskostenhilfe. Das ist versprochen.Sollten Sie also die Einreichung des Ehescheidungsantrag ohne vorherige persönliche Besprechung wünschen, sollten Sie für die Durchführung einer Online-Scheidung das Formular Scheidung online ausfüllen und auf elektronischem Weg an uns senden.

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Link-Service


Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Antworten auf Ihre Fragen zum Recht. Sie ersetzen nicht die anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Auf der Seite Rechts-News bieten wir Ihnen zusätzlich Informationen und Urteile zu Fachgebieten wie z.B. Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht und anderen Rechtsgebieten an. Rufen Sie uns an, wenn ein Beitrag auf Ihre Situation zutrifft. Angst vor Kosten müssen Sie nicht haben. Sprechen Sie mit uns darüber, auch wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben. Sie sind von vornherein auf Grund unserer Geschäftsphilosophie geschützt. Ein überhöhtes Anwaltshonorar verhindert das „Wiederkommen“ des Mandanten.
Genau davon lebt aber eine moderne Anwaltskanzlei, die seit vielen Jahren erfolgreich im Markt tätig ist.

Rechtsprechung und Gesetzgebung

Neues aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung finden Sie auf der Homepage des Deubner-Verlages "Recht und Praxis".

Urteile des Bundesarbeitsgerichts

Die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht finden Sie auf derr Homepage des Bundesarbeitsgerichts.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes

Unter der Rubrik Pressemitteilungen finden Sie auf der Homepage des Bundesgerichtshofes dessen neueste Entscheidungen. Der Link verweist auf die Startseite der Homepage.

Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofes

Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofes. Der Link verweist auf die Seite "Pressemitteilungen".

Anwaltsgebühren und Kosten

Angst vor Anwaltsgebühren und Kosten? - Unter dieser Adresse können Sie Anwaltsgebühren und Kosten selbst berechnen. Bei der Anwendung des Berechnungsmoduls ist allerdings Vorsicht geboten. Sprechen Sie direkt mit uns über anfallende Kosten und Gebühren, denn die Berechnung des Streitwertes ist unter Umständen kompliziert. Zudem können mit unserer Hilfe bei außergerichtlichen Lösungen hohe Kostenlasten durchaus vermieden werden.

Online Scheidung


Zeitnot, fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder die Sorge vor zu hohen Kosten lassen einen Anwaltsbesuch vielleicht für den Moment nicht zu. Für solche Fälle bieten wir Ihnen unseren Online-Scheidungsservice an, der Ihnen den Gang zur Anwältin oder zum Anwalt ersparen kann. Eines ist uns dennoch wichtig: Unser Anliegen ist es, mit dem Mandanten und für den Mandanten zu arbeiten. Deshalb wäre uns ein persönliches Gespräch im Vorfeld auch einer einvernehmlichen Ehescheidung wichtig. Vielleicht ist es Ihnen ein Anliegen, zu wissen, wen Sie beim Ehescheidungstermin im Gerichtssaal an Ihrer Seite haben. Dies verteuert eine Scheidung nicht, im Gegenteil. Jedes Missverständnis, das vor einem Scheidungstermin beseitigt werden kann, fällt als späterer Kostenverursacher weg.

Um Ihnen einen Überblick über die Kosten zu geben, haben wir unter der Rubrik Onlinescheidung Rechner aufgeführt, mit denen Sie Ihre Scheidungskosten berechnen können. Mit Hilfe des Verfahrenshilferechners können Sie zusätzlich ermitteln, ob und inwieweit Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen können. Gehen Sie davon aus, dass wir Ihnen immer die kostengünstigste Variante anbieten werden, ob nun mit oder ohne Verfahrenskostenhilfe. Das ist versprochen.Sollten Sie also die Einreichung des Ehescheidungsantrag ohne vorherige persönliche Besprechung wünschen, sollten Sie für die Durchführung einer Online-Scheidung das Formular Scheidung online ausfüllen und auf elektronischem Weg an uns senden.

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Standort



Nürtingen

Ohmstraße 10/1 (Gewerbegebiet Bachhalde)
72622 Nürtingen
Tel.: 07022 2178090 Fax: 07022 21780919
Öffnungszeiten: 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr



Arbeitsrecht


Arbeitsvertrag

- Entwurf & Prüfung von unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen, Probearbeitsverhältnisse, Ausbildungsvertrag und Dienstvertrag / Werkvertrag.

Geschäftsführervertrag

- Entwurf & Prüfung von Geschäftsführerverträgen; Optimierung in gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht

Kündigung, Kündigungsschutz

- wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits sowohl im Vorfeld einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages als auch im Anschluss, z.B. bei Kündigungsschutzklagen.

Kündigungsgründe

- Fachanwaltliche Beratung und Vertretung zu den Themen betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingte Kündigung.

Kündigungsschutzklage

- Fachanwaltliche Beratung und Vertretung zu den Themen Frist, Form und Anträge der Kündigungsschutzklage

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Familienrecht


Ehe & Eheschließung

- Was ändert sich mit der Heirat? - Rechtsfolgen der Ehe, gehen Sie mit uns auf eine rechtliche Entdeckungsreise in das scheinbar Selbstverständliche!

Ehevertrag

- Gründe für einen Ehevertrag und was kann ein Ehevertrag regeln? Wichtig insbesondere für Unternehmer, die im Falle einer Scheidung eine Insolvenz befürchten müssten, oder wenn Sie sonst eine Absicherung für den Fall der Scheidung brauchen

Scheidung

- nachhaltiger Vermögensschutz und kompetente Interessenvertretung bei Beendigung der Ehe. Wir achten auf Ihre Kinder, insbesondere im institutionellen Rahmen des sog. "Runden Tisches" zur Wahrung der Kindeswohlbelange beim LRA Esslingen.

Erstellen einer Scheidungsvereinbarung

- damit ihr gemeinsam Erarbeitetes nicht zerschlagen wird.

Beratung zum Sorge- und Umgangsrecht


Unterhalt Ehegatten (Ehe und Scheidung)

- Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Getrenntlebensunterhalt oder nachehelichen Unterhaltsansprüchen.

Kindesunterhalt, Elternunterhalt

- Prüfung und Berechnung des Unterhaltes gegenüber Kindern und Eltern, sowie die Vertretung bei Konflikten.

Versorgungsausgleich

- Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Versorgungsausgleich.

Zugewinnausgleich

- Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Zugewinnausgleich.

Güterrecht, Güterstand

- die Wahl des richtigen Güterstandes vor Eheschließung.

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Erbrecht


Testament & Erbvertrag

- Beratung und Vertretung zu den Themen Erbeinsetzung, Ehegatten-, Unternehmer-, Geschiedenentestament und Testament im Zusammenhang mit überschuldeten Erben.

Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzung

- Beratung und Vertretung zu den Themen Erbenstellung und Pflichtteilsansprüchen.

Erbschaft, Erbschein und Erbengemeinschaft

- Beratung zu den Themen und Vertretung Erbschein und Erbscheinverfahren, Erbengemeinschaft, sowie Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Nachlassinsolvenzverfahren

- nach verpasster Ausschlagung oder nicht erfolgreicher Anfechtung der Erbschaftsannahme und nicht erfolgter Testamentsanfechtung, auch im Zusammenhang mit dementielle Erkrankungen.

Pflichtteil & Enterbung

Beratung und Vertretung zu den Themen Enterbung durch Testament, Berechnung des Pflichtteils, Schenkungen, Erbverzicht und Vertretung, Pflichtteilsberechtigter.

Schenkung & Übergabevertrag

- Entwurf von Übergabeverträgen, Vermeidung von Schenkungsteuer und die Absicherung des Schenkens.

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

- Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und die Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt

Testamentsvollstreckung & Testamentsvollstrecker

- Beratung und Vertretung von Testamentsvolltreckern in allen Rechts- und Steuerfragen.

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Standort



Nürtingen

Ohmstraße 10/1 (Gewerbegebiet Bachhalde)
72622 Nürtingen
Tel.: 07022 2178090 Fax: 07022 21780919
E-Mail: info@kanzlei-leibold.de
Öffnungszeiten: 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr



Bank- und Kapitalmarktrecht


Kapitalmarktrecht

- Wir sind Ihr Ansprechpartner in sämtlichen bankrechtlichen Fragen des Zahlungsverkehrs, des Einlagen- und Kreditgeschäfts, sonstiger Finanzierungsgeschäfte, der Kreditsicherung, des Kapitalmarkt-, Wertpapier-, Derivate- und Investmentgeschäfts, der Vermögensverwaltung sowie des Bankenaufsichtsrechts.

Bankrecht

- Im Bankrecht vertreten wir regelmäßig gerichtlich und außergerichtlich auch die Interessen der Bankkunden und Darlehensnehmer, u.a. bei Rechtsfragen rund ums Girokonto, Probleme mit Zahlungskarten, beim Abschluss von Kreditverträgen, bei der Stellung von Sicherheiten, der Kreditabwicklung und drohender Vollstreckung.

Kapitalanlagenrecht

- Im Bereich des Kapitalanlagenrechts beraten und vertreten wir Kreditinstitute, sonstige Finanzdienstleister und Bankkunden bei Fragen (fehlerhafter) Anlageberatung, bei Aktienkäufen, offene und geschlossene Fonds, finanzierten Beteiligungen, finanzierten Erwerbsmodellen und Rechtsfragen der Vermögensverwaltung.

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IT - Recht


IT- und Medienrecht

eine Aufgabe die wir gerne für Sie übernehmen. Herr Rechtsanwalt Hopp war in seiner Studienzeit im Fachbereich Informatik eingeschrieben und verfügt daher über einen erheblichen technischen Background.
IT und Internet durchdringen heute nahezu alle Lebensbereiche – sowohl im privaten als auch im beruflichen Sektor. Eine qualifizierte Rechtsberatung gewinnt hier immer mehr an Bedeutung. Denn IT- und Internetrecht sind keine eigenständigen Rechtsbereiche und daher keinem einheitlichen Regelungssystem unterworfen. Sie bestehen vielmehr aus einzelnen Teilbereichen der nationalen und internationalen Rechtsordnungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht sind nur einige davon. Diese Zersplitterung führt zu einem erhöhten juristischen Beratungsbedarf. Gerade bei IT-rechtlichen Streitfällen kommt es darauf an, technisch komplexe Sachverhalte in eine verständliche und gesetzeskonforme Sprache zu übersetzen. Eine Aufgabe, die wir gerne für Sie übernehmen. Wir überprüfen außerdem, ob Ihre Internetpräsenzen allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen vor allem des Telemediengesetzes genügen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Erstellung rechtssicherer Widerrufsbelehrungen im E-Commerce, einer DSGVO konformen Datenschutzerklärung oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgestaltung von Domains sowie Abmahnungen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne mit unserem Know-how zur Seite.

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Privates Baurecht


Baurecht

- Beratung und Vertretung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im privaten Bauvertragsrecht. Wir unterstützen private und öffentliche Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten diese während der Vertragsdurchführung, bei der Feststellung von Mängeln und ihrer Beseitigung, der Bauabnahme und Abwehr ungerechtfertigter Werklohnansprüche.

Architektenrecht

- Beratung und Vertretung bei allen vertraglichen Fragen, zur Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen, bei der Geltendmachung von Planungs- und Bauüberwachungsmängeln sowie berufshaftungsrechtlichen Einzelfragen.

Claims Management

- Im Rahmen des Nachforderungsmanagement bzw. Nachtragsmanagement (auch Claimsmanagement oder Claim Management) unterstützen wir Sie bei der Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen“.

Bauinsolvenzrecht

- Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Bauträgers eröffnet, ergeben sich vielfältige wirtschaftliche und rechtliche Probleme aufgrund der Vielzahl der beteiligten Personen (Bauträger, Erwerber, Globalgläubigerin, Insolvenzverwalter, werdende Wohnungseigentümergemeinschaft) und der einschlägigen Rechtsnormen

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Geschäftsführerhaftung


Schadensersatzansprüche

- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen.

Optimierte Gestaltung von Geschäftsführerverträgen

- Fragen zur Organstellung, Fragen des Wettbewerbsverbots und der Karenzentschädigung, Fragen im Grenzbereich zum Arbeitsrecht, Fragen zur Krise der Gesellschaft und zu Insolvenzantragspflichten

Beratung zu präventive, haftungsreduzierende Maßnahmen

- Durch wohl überlegte Maßnahmen lassen sich präventiv Haftungsrisiken der Geschäftsführung reduzieren. Hierzu gehören die summenmäßige Haftungsbegrenzung, der vertraglich reduzierter Haftungsmaßstab, Verfallklauseln mit haftungsbegrenzender Wirkung, Haftungsbegrenzung durch Ressortaufteilung und Aufgabendelegation, Gesellschafterzustimmung bei Risikogeschäften, die D&O – Versicherung und der Entlastungsbeschluss zugunsten des Geschäftsführers

Verteidigung für den Fall von staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgrund von Insolvenzdelikten

- Insolvenzverschleppung ist bei jedem Insolvenzverfahren - gleich ob es eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird - Prüfungsgegenstand der Staatsanwaltsschaft. Daher beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um die möglichen Delikten im Insolvenzstrafrecht. Häufige Delikte im Insolvenzstrafrecht sind neben der Insolvenzverschleppung die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Bankrottdelikte, die Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern gemäß § 84 GmbHG bzw. § 401 AktG, die Verletzung der Buchführungspflichten, Eingehungs- oder Kreditbetrug nach §§ 263 ff. StGB, die Untereue gemäß § 266 StGB sowie die Verletzung der Buchführungspflichten gemäß § 283b StGB und die Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB

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Insolvenzrecht


Insolvenzrecht

- Wir beraten Gläubiger und Schuldner umfassend in Fragen des Insolvenzrechts, der Privatinsolvenz, der Entschuldung und Sanierung. Hierzu gehört auch die Sanierungsberatung zur Abwendung einer Insolvenz sowie die Vorbereitung eines Insolvenzantrags (Privatinsolvenz und Regelinsolvenz) und Begleitung im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.

Regelinsolvenzverfahren

- Ist Ihr Unternehmen oder Ihre Selbständigkeit nicht mehr zu retten, dann bietet das Regelinsolvenzverfahren eine Perspektive. Sind Sie Geschäftsführer einer insolventen GmbH oder Vorstand einer Aktiengesellschaft, dann sind Sie schon von Gesetzes wegen verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls machen Sie sich strafbar und haften u.U. persönlich für die Schulden der Gesellschaft.

Privatinsolvenz

- Falls eine Entschuldung durch Verhandlungen für Sie keine Option ist, dann bietet die Privatinsolvenz den Ausweg aus der Schuldenspirale: in sechs Jahren können Sie schuldenfrei sein – auch ohne jede Gläubigerbefriedigung oder eigenes Einkommen. Wir leisten alle Vorarbeiten, d.h. wir führen die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch, erstellen die notwendige Bescheinigung und füllen den Insolvenzantrag zur Privatinsolvenz für Sie aus. Sie müssen nur noch unterschreiben.

Sanierung – Schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren

- Sie wollen sich sanieren. Wir bieten ein gezieltes und engagiertes Schuldenmanagement und können Ihnen so den Weg aus der Schuldenfalle durch eine erfolgreiche Sanierung ebnen. In Absprache mit Ihnen verhandeln wir mit den Gläubigern individuelle, auf Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmte Vergleichsvereinbarungen. Wir lassen uns nicht abwimmeln, sondern: Wir machen uns stark für Sie! Unser primäres Ziel ist die Insolvenzvermeidung, soweit diese möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür setzen wir uns ein. Wir vereinbaren beispielsweise Ratenzahlungen oder niedrige Einmalzahlungen bei gleichzeitigem Teil-Erlass von Schulden.

Betriebsfortführung

- Wenn trotz aller Bemühungen ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss, machen wir Ihr Unternehmen „fit für die Insolvenz“, und setzen uns dafür ein, dass der Betrieb nach Möglichkeit nicht geschlossen werden muss, dass nach Möglichkeit die Arbeitnehmer nicht abwandern, dass das Insolvenzgeld vorfinanziert wird und auch für den Insolvenzfall ausreichende Liquidität vorhanden ist, um einen Zusammenbruch zu vermeiden. Mit unserer Hilfe kann eine harmonische und am Sanierungsgedanken ausgerichtete Insolvenzabwicklung erfolgen.

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Mietrecht


Miet- und Wohnungseigentumsrecht

- Wir sind sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch im Wohnungsmietrecht tätig. Hier betreuen wir Vermieter, Mieter, Untermieter, Verwalter und Wohnungsvermittler. Wir erstellen Mietverträge und setzen die Rechte der Vertragsparteien außergerichtlich und gerichtlich durch. Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Wohnungseigentumsgemeinschaften, Eigentümer und Verwalter. Auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter und Untermieter.

Mieterhöhungen und Kündigungen

- Wurde Ihre Wohnung gekündigt? Gibt Ihnen die Nebenkostenabrechnung Rätsel auf? Verlangt Ihr Vermieter plötzlich einen höheren Mietzins? Möchten Sie Bestandteile Ihrer vermieteten Wohnungen erneuern? Zahlt Ihr Mieter den Mietzins nicht mehr? Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Bereichen des Mietrechts.

Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberaum

- Wir beraten Mieter, Vermieter, Pächter und Verpächter in allen Fragen rund um den Miet- oder Pachtvertrag nebst Vertragsklauseln. Zudem erstellen wir für Sie gesetzkonforme Miet- und Pachtverträge

Mietzinsreduktion

- Die Mietzinsreduktion kann im Bereich Mietrecht durch verschiedene Faktoren, welche den Mieter zeitweise oder dauerhaft einschränken, erwirkt werden. Dazu gehören zum Beispiel Mängel wie Schimmel in der Wohnung oder im Bad, nicht richtig funktionierende Elektrogeräte, ungenügende Wärmeisolation und Wasserschäden. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

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Rentenversicherungsrecht


Rentenversicherungsansprüche

- Beratung und Vertretung bei sämtlichen Ansprüchen gegen die gesetzlichen Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber. Hierzu zählen die Führung von Widerspruchsverfahren sowie die Vertretung vor Sozial-, Arbeits- und Zivilgerichten.

Erwerbsminderungsrente

- Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit).

Berufsfähigkeitsrente

- Die Berufsunfähigkeitsrente ist bereits seit Beginn des Jahres 2001 in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft. Jedoch besteht eine gesetzliche Übergangsregelung, nach der allen vor dem 02.01.1961 geborenen Versicherten gleichwohl ein Anspruch auf Gewährung einer „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ zustehen kann.

Altersrente

- Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der Altersrente. Hierzu gehören die Durchführung von Kontenklärungen, die Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten, die Berechnung und Beratung für Rentennach- und Rentenrückzahlungen, die Bewertung und Durchsetzung von Vorruhestandsregelungen und Sozialplänen und die Vertretung vor Sozial-, Arbeits- und Zivilgerichten um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Erziehungsrente

- Die Erziehungsrente ist eine Rente, die wegen Todes geleistet wird. Von den Hinterbliebenenrenten ist sie jedoch diejenige, die am wenigsten bekannt ist. Sie kann beantragt werden, wenn nach einer Scheidung der Unterhaltszahler verstirbt. Wenn der Antrag auf Gewährung einer Erziehungsrente innerhalb von drei Monaten nach dem Todeszeitpunkt gestellt wird, erfolgt die Rentenzahlung rückwirkend zum ersten des Kalendermonats, an dem die Voraussetzungen erstmalig erfüllt waren, mithin ab dem ersten Kalendermonat nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Zahlung ab dem ersten des Antragsmonats. Bei der Antragstellung sollte nicht vergessen werden, gleichzeitig Waisenrente für Kinder zu beantragen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung wie auch bei der Durchsetzung der Erziehungsrente.

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Steuerstrafrecht


Steuerstrafrecht

- Beratung und Vertretung zu den Themen Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Steuerstrafverfahren und strafbefreiende Selbstanzeige. Unsere Kanzlei vertritt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und in Strafverfahren vor den ordentlichen Gerichten. Wir beraten Sie in laufenden Steuerstrafverfahren und helfen eine tatsächliche Verständigung zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater verhandeln für Sie mit den Finanzbehörden um die Einstellung von Ermittlungsverfahren zu erreichen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, vertreten wir Sie mit Steuerberatern oder einem Fachanwalt für Steuerrecht vor den Strafgerichten.

Verteidigung in Steuerstrafverfahren

- Beratung bei Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung und Arrest/Verfall. Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten, wie auch Einlegung von Rechtsmitteln gegen Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung, Arrest und Verfall

Selbstanzeige

- Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie, so dass Ihre Nacherklärung im Ergebnis zu einer strafbefreienden Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abgabenordnung (AO) führt. Der Gesetzgeber hat strenge Voraussetzungen an eine Straffreiheit bei Vorliegen der Vorraussetzungen einer Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abgabenordnung vorgeschrieben. Es sollte daher ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden. Im Rahmen der Selbstanzeige ist insbesondere zu beachten, dass neben der Nacherklärung auch die geschuldete Steuer nachgezahlt wird. Die Tätigkeit unserer Rechtsanwaltskanzlei erstreckt sich auf alle Bereiche des Steuerrechts und des Steuerstrafrecht. Lassen Sie sich rechtzeitig und kompetent beraten.

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Strafrecht


Verteidigung im Strafverfahren

- Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die Verteidigung in einem Strafverfahren. Als Verteidiger können wir alsbald die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft anfordern und eine Strategie für die Verteidigung gemeinsam festlegen. Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für eine spätere Hauptverhandlung gestellt. Durch eine bedachte und kluge Stellungnahme kann in manchen Fällen aber eine Hauptverhandlung auch ganz vermieden werden. Deshalb ist es wichtig, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen, sobald Sie ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind. Kommt es zur Anklageerhebung und zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht, tragen wir Sorge, dass Ihnen alle in einem Strafprozess zustehenden Rechte ausgeschöpft und gegen den möglichen Widerstand der Staatsanwaltschaft durchgesetzt werden. Erfolgt eine Verurteilung, mit der Sie nicht einverstanden sind, kann diese Entscheidung durch Rechtsmittel angefochten werden. Lassen Sie sich von uns beraten, welches Rechtsmittel in Ihrem Fall den gewünschten Erfolg verspricht.

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Verkehrsrecht


Verkehrsunfall

- Durchführung der gesamten Schadensregulierung nach einem Unfall, Abwehr von Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung, Vermeidung ungerechtfertigter Abzüge bei Schadensersatzforderungen der Mandanten durch den Versicherer

Verkehrsstrafrecht

- Verteidigung bei Körperverletzung, Unfallflucht oder bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

Führerschein

- In Führerscheinsachen haben wir stets den Erhalt oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Blick (MPU)

Ordnungswidrigkeiten

- Abwehr von Bußgeldbescheiden und Verteidigung im gesamten Bußgeldverfahren

MPU-Anordnung

- Wir unterstützen Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins sowie damit zusammenhängende andere Aufgaben- und Fragestellungen im Rahmen der Anforderungen einer MPU. Sofern Sie direkt nach der für einen möglichen Entzug ursächlichen Straftat oder Bußgeldsache zu uns kommen, bestehen unter bestimmten Voraussetzungen auch Möglichkeiten den Entzug zu verhindern.

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Verwaltungsrecht


Verwaltungsrecht

- Sie haben Probleme mit einem Amt oder wollen einen Bescheid durch Klage oder Widerspruch anfechten? Dann vertreten wir Sie mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht vor Behörden im Verwaltungsverfahren wie beispielsweise. in Widerspruchsverfahren oder Antragsverfahren und auch im Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig. Ist in Ihrer Sache Eile geboten und durch eine drohende Gefahr oder sind durch die Anordnung von behördlichem Sofortvollzug umgehende Rechtsmaßnahmen erforderlich? Dann kümmern wir uns um Ihren sofortigen Rechtsschutz und leiten die erforderlichen Schritte vor dem Verwaltungsgericht oder der Behörde durch einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutzes ein. Neben notwendigen Anfechtungsklagen und Eilanträgen gegen behördliche Bescheide, Verwaltungsakte und Verfügungen sorgen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung der Klage und die zumindest einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs. Wir beraten und vertreten Sie zudem bei der Vorbereitung von behördlichen Antragsverfahren und deren wunschgemäßer Verbescheidung und Durchsetzung, erforderlichenfalls mit verwaltungsgerichtlicher Hilfe. Oftmals gelingt es einem erfahrenen Anwalt für Verwaltungsrecht die Rechtslage zu Ihren Gunsten zu verbessern.

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Wirtschaftsrecht


Wirtschaftsrecht

- Das Wettbewerbsrecht dient vor allem zwei großen Bereichen: Zum einen soll es unlauteren Wettbewerb bekämpfen und zum anderen die Bildung von Kartellen verhindern. Es findet seine gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem UWG, und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem GWB. Im Grunde verfolgt das Wettbewerbsrecht das Ziel des freien Wettbewerbs. Deshalb regelt das UWG die Verhaltensweisen zwischen Marktteilnehmern und insbesondere zwischen Mitbewerbern. Nicht selten kommt es nämlich zwischen Mitbewerbern zu Wettbewerbsverstößen, die sowohl bewusst als auch unbewusst begangen werden können. Die Folgen hiervon sind regelmäßig Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und im Weiteren Unterlassungsklagen eines Unternehmens, das seine Rechte von einem anderen Marktteilnehmer verletzt sieht. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, zügig zu handeln. Holen Sie umgehend Rechtsrat bei einem Anwalt ein. Wir überprüfen für Sie, ob Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben, treten in Kontakt mit der Gegenseite um weiteren Schaden abzuwenden. Aber auch wenn Sie sich durch das Verhalten eines anderen Marktteilnehmers verletzt sehen, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen für Sie die Prüfung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und helfen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bei deren Durchsetzung.

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