Rentenversicherungsrecht

Bereiche:



  • Rentenversicherungsansprüche


  • Erwerbsminderungsrente


  • Berufsfähigkeitsrente


  • Altersrente


  • Erziehungsrente


  • Betriebsrente


Unser Anwalt für das Rentenversicherungsrecht:


Dr. jur. Jochen Leibold

Rechtsanwalt

Zulassung als Anwalt seit 1983

Sekretariat: Frau Wieland 07022/217809-13


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Unser Service:


Rentenversicherungsansprüche - Beratung und Vertretung bei sämtlichen Ansprüchen gegen die gesetzlichen Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber. Hierzu zählen die Führung von Widerspruchsverfahren sowie die Vertretung vor Sozial-, Arbeits- und Zivilgerichten.

Erwerbsminderungsrente- Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit).

Berufsfähigkeitsrente- Die Berufsunfähigkeitsrente ist bereits seit Beginn des Jahres 2001 in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft. Jedoch besteht eine gesetzliche Übergangsregelung, nach der allen vor dem 02.01.1961 geborenen Versicherten gleichwohl ein Anspruch auf Gewährung einer „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ zustehen kann.

Altersrente- Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der Altersrente. Hierzu gehören die Durchführung von Kontenklärungen, die Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten, die Berechnung und Beratung für Rentennach- und Rentenrückzahlungen, die Bewertung und Durchsetzung von Vorruhestandsregelungen und Sozialplänen und die Vertretung vor Sozial-, Arbeits- und Zivilgerichten um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Erziehungsrente - Die Erziehungsrente ist eine Rente, die wegen Todes geleistet wird. Von den Hinterbliebenenrenten ist sie jedoch diejenige, die am wenigsten bekannt ist. Sie kann beantragt werden, wenn nach einer Scheidung der Unterhaltszahler verstirbt. Wenn der Antrag auf Gewährung einer Erziehungsrente innerhalb von drei Monaten nach dem Todeszeitpunkt gestellt wird, erfolgt die Rentenzahlung rückwirkend zum ersten des Kalendermonats, an dem die Voraussetzungen erstmalig erfüllt waren, mithin ab dem ersten Kalendermonat nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Zahlung ab dem ersten des Antragsmonats. Bei der Antragstellung sollte nicht vergessen werden, gleichzeitig Waisenrente für Kinder zu beantragen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung wie auch bei der Durchsetzung der Erziehungsrente.

Betriebsrente- Sofern Sie aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses Ansprüche oder Anwartschaften auf die Gewährung einer Betriebsrente haben, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche.