Freundschaftsdienste gegen `Gage` – Zoll weist Sozialversicherungsbetrug nach

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12.05.2011: Hauptzollamt Landshut - PM vom 18.05.2011

Ein Zöllner prüft Personalien - Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung ist ein 64-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Rottal-Inn am 2. Mai 2011 vom Amtsgericht Eggenfelden wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt worden.


Nach den Ermittlungen des Hauptzollamts Landshut, Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Standort Pfarrkirchen, betrieb der Beschuldigte eine Firma, die unter anderem mit der internationalen Überführung von Kraftfahrzeugen befasst war.

Arbeitnehmer hatte er nicht gemeldet. Für die Lastwagenüberführungsfahrten ließ sich der Beschuldigte sieben rote Dauerüberführungskennzeichen vom zuständigen Landratsamt zuteilen. Dann beauftragte er von Anfang 2006 bis Anfang 2009 bis zu zehn Fahrer damit, die meist ins Ausland verkauften Lastkraftwagen von ihren jeweiligen Standorten abzuholen und sie zu den in den Frachtpapieren aufgeführten Bestimmungsorten zu bringen. Den Zöllnern gegenüber, die in diesem Betrieb eine Prüfung durchführen wollten, äußerte der Beschuldigte, dass er die meisten dieser Fahrten selber ausführen würde, einige würde sein Sohn erledigen und einige wenige würden von guten Bekannten durchgeführt. Diese "Familienhilfe" oder auch "Freundschaftsdienste" fanden jedoch in größerem Umfang und auch gegen "Gage" statt. Die Fahrer wurden ohne Rechnung und Quittung jeweils mit Festpreisen bezahlt.

Für die so beschäftigten und in die Arbeitsorganisation seines Betriebes eingegliederten Fahrer sparte sich der Beschuldigte, der allein gar nicht in der Lage gewesen wäre, Überführungen in diesem Umfang durchzuführen, mangels Anmeldung ermittelte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 160.000 Euro.

Zur anberaumten Verhandlung beim Amtsgericht erschien der Beschuldigte dann auch erst im zweiten Anlauf. Da er zum ersten Termin nicht erschienen war, beantragte die Staatsanwaltschaft sicherheitshalber einen Vorführhaftbefehl.

Link: https://www.zoll.de

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