Bundesweites Zentrales Testamentsregister ab 2012

Erstattung von Anwaltskosten durch Arbeitgeber nach leicht vermeidbarer Strafanzeige
12. Dezember 2011
Zur Anwendung des § 269 Abs. 3, S. 3 ZPO bei Klagerücknahme des Gläubigers und Insolvenz des Schuldners
29. Dezember 2011

29.12.2011: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - PM 60/2011 vom 29.12.2011

Ab 1. Januar 2012 gibt es in Berlin ein bundesweites Zentrales Testamentsregister. Über das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführte elektronische Register kann abgefragt werden, ob eine Verstorbene oder ein Verstorbener ein Testament oder einen Erbvertrag in einem Notariat oder Gericht hinterlegt hat.


Im Todesfall werden die verwahrende Stelle und das zuständige Nachlassgericht unmittelbar elektronisch informiert, so dass umfangreicher und teils langwieriger Schriftverkehr zwischen verschiedenen Behörden entbehrlich wird. Schnell kann bundesweit geklärt werden, ob und gegebenenfalls wo ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Das führt zum schnellen Auffinden des Dokumentes und damit beispielsweise für Erben zur schnellen Erteilung eines Erbscheins.

Aus Gründen des Datenschutzes beinhaltet das Register nicht den Text der jeweiligen Dokumente sondern nur die verschlüsselt gespeicherten Personaldaten der Erblasserin/des Erblassers. Zudem können nur Amtsträger wie Notarinnen und Notare sowie Gerichte auf das Register zugreifen.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/erbrecht-nuertingen-kirchheim-teck/

Link: https://www.berlin.de/sen/justiz/index.php

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