Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Unterhalt für minderjährige Kinder: Wenn Mama eine Ausbildung macht, muss sie nicht mehr zahlen
4. Mai 2011
Überstunden statt neuer Mitarbeiter – Zoll deckt Sozialverischerungsbetrug auf
5. Mai 2011

05.05.2011: Finanzgericht Düsseldorf - PM vom 29.06.2011
Aktzenzeichen: 11 K 2591/09 E

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich ausführlich mit den Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer befasst.


Die Düsseldorfer Richter haben das Vorliegen eines „Arbeitszimmers“ angenommen (kein betriebsstättenähnlicher Raum trotz Ausstattung mit Kommunikationsgeräten, Kenntlichmachung als Außendienstbüro, Nutzung für Besprechungen), auch ein „häusliches“ Arbeitszimmer bejaht (kein substantieller Publikumsverkehr, kein fremdes Personal), aber das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit qualifiziert (Abwicklung der Projekte im Arbeitszimmer mit größerem Gewicht als die Präsenz beim Kunden).

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/arbeitsrecht-nuertingen-kirchheim-teck/

Link: https://www.fg-duesseldorf.nrw.de

Anwälte


Dr. iur. Jochen Leibold
Rechtsanwalt

Melanie Klößner
Rechtsanwältin

Mathias Hopp
Rechtsanwalt

Katjana Gruber-Weckerle
Rechtsanwältin

Wolfgang Schmid
Rechtsanwalt

Standorte



Nürtingen

Ohmstraße 10/1 (Gewerbegebiet Bachhalde)
72622 Nürtingen


Kirchheim/Teck

Wehrstraße 15
73230 Kirchheim Teck


Wendlingen

Fabrikstraße 2 73240 Wendlingen