Bereiche:
Schadensersatz und Unterlassungsansprüche
Vertrags-, Wettbewerbs- und Markenrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Klagen und Klagabweher gegenüber Mitbewerber
Forderungsmanagement
Urheberrecht (UrhG) und Patentrecht
Unser Anwalt für das Wirtschaftsrecht:
Dr. jur. Jochen Leibold
Rechtsanwalt
Zulassung als Anwalt seit 1983
Sekretariat: Frau Wieland 07022/217809-13In Kooperation mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Christoph Cramer (Recht | Wirtschaft | Steuern)
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Unser Service:
Wirtschaftsrecht- Das Wettbewerbsrecht dient vor allem zwei großen Bereichen: Zum einen soll es unlauteren Wettbewerb bekämpfen und zum anderen die Bildung von Kartellen verhindern. Es findet seine gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem UWG, und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem GWB. Im Grunde verfolgt das Wettbewerbsrecht das Ziel des freien Wettbewerbs.
Deshalb regelt das UWG die Verhaltensweisen zwischen Marktteilnehmern und insbesondere zwischen Mitbewerbern. Nicht selten kommt es nämlich zwischen Mitbewerbern zu Wettbewerbsverstößen, die sowohl bewusst als auch unbewusst begangen werden können. Die Folgen hiervon sind regelmäßig Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und im Weiteren Unterlassungsklagen eines Unternehmens, das seine Rechte von einem anderen Marktteilnehmer verletzt sieht.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, zügig zu handeln. Holen Sie umgehend Rechtsrat bei einem Anwalt ein. Wir überprüfen für Sie, ob Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben, treten in Kontakt mit der Gegenseite um weiteren Schaden abzuwenden.
Aber auch wenn Sie sich durch das Verhalten eines anderen Marktteilnehmers verletzt sehen, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen für Sie die Prüfung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und helfen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bei deren Durchsetzung.