Bereiche:
Öffentliches Bau- und Dienstrecht
Beamtenrecht
Anfechtungsklagen und Verpflichtungsklagen vor dem Verwaltungsgericht
Disziplinarrecht und Disziplinarverfahren
Eilverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
Gaststätten-, Gewerbe-, und Handwerksrecht
Immissionsschutz- und Denkmalschutzrecht
Abfall- und Umweltrecht
Unser Anwalt für das Verwaltungsrecht:
Mathias Hopp
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Zulassung als Anwalt seit 1999
Sekretariat: Frau Fischer 07022/217809-12Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir rufen Sie gerne schnellstmöglich zurück.
Unser Service:
Sie haben Probleme mit einem Amt oder wollen einen Bescheid durch Klage oder Widerspruch anfechten? Dann vertreten wir Sie mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht vor Behörden im Verwaltungsverfahren wie beispielsweise. in Widerspruchsverfahren oder Antragsverfahren und auch im Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.
Ist in Ihrer Sache Eile geboten und durch eine drohende Gefahr oder sind durch die Anordnung von behördlichem Sofortvollzug umgehende Rechtsmaßnahmen erforderlich? Dann kümmern wir uns um Ihren sofortigen Rechtsschutz und leiten die erforderlichen Schritte vor dem Verwaltungsgericht oder der Behörde durch einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutzes ein. Neben notwendigen Anfechtungsklagen und Eilanträgen gegen behördliche Bescheide, Verwaltungsakte und Verfügungen sorgen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung der Klage und die zumindest einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs.
Wir beraten und vertreten Sie zudem bei der Vorbereitung von behördlichen Antragsverfahren und deren wunschgemäßer Verbescheidung und Durchsetzung, erforderlichenfalls mit verwaltungsgerichtlicher Hilfe. Oftmals gelingt es einem erfahrenen Anwalt für Verwaltungsrecht die Rechtslage zu Ihren Gunsten zu verbessern.