Das Landesarbeitsgericht Hamm legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob der Urlaubsanspruch beim Tod des Arbeitnehmers ersatzlos untergeht (dies nimmt das Bundesarbeitsgericht an). Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage verneint (Urteil vom 12.06.2014 - C-118/13 Bollacke): Wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, gehe der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs unter.
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Link: https://www.lag-hamm.nrw.de/ Dr. iur. Jochen Leibold
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