Unternehmer zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt – Beitrags- und Steuerhinterziehung von rund 30.000 Euro

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Gegen einen Unternehmer aus Ascheberg hat das Amtsgericht Lüdinghausen wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldstrafe von 3.000 Euro festgesetzt.


Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster und der Landesfinanzverwaltung konnten nachweisen, dass der Beschuldigte von Januar 2005 bis Dezember 2007 gleich mehrere Arbeitnehmer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigte.

Einige der tatsächlich vollbeschäftigten Arbeitnehmer meldete der Unternehmer unzutreffend nur als Teilzeitkräfte an und ließ die Behörden über die Zahlung von knapp 80.000 Euro Arbeitsentgelt in Unkenntnis. Dem Fiskus und den Sozialversicherungsträgern entstand so ein Schaden in Höhe von knapp 30.000 Euro. Diesen Betrag hat der nun vorbestrafte Mann zusätzlich zur Strafe zu entrichten.

Der Beschuldigte hatte bewusst in Kauf genommen, dass er sowohl die Sozialversicherung als auch das Finanzamt getäuscht und entsprechende Abgaben nicht entrichtet hat.

Link: https://www.zoll.de

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