Unterhaltspflicht für Kinder auch für im Ausland lebende Eltern

Schadensersatzanspruch gegen früheren Risikoversand der BayernLB
25. März 2011
Schadensersatzpflicht der Bank bei fehlendem Hinweis auf Einlagensicherung
12. April 2011

06.04.2011: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland - PM vom 06.04.2011

Die EU hat mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen einen Rechtsrahmen mit Drittstaaten geschaffen, um Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen geltend zu machen. So werden zum Beispiel die US-amerikanischen Behörden auf der Grundlage eines neuen Übereinkommens mit den Behörden in Europa zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Elternteile ihren Unterhaltspflichten nachkommen.


Schätzungsweise 16 Millionen Paare mit internationalem Hintergrund leben in der EU und 30 Millionen EU-Bürger außerhalb der EU. 2007 wurden in den 27 EU-Mitgliedstaaten 1,2 Millionen Ehen geschieden. Diese Zahlen legen nahe, dass es bei Unterhaltszahlungen und ihrer Vollstreckung erhebliche Probleme geben kann, wenn der Unterhaltspflichtige in einem anderen Mitgliedstaat oder gar außerhalb der EU wohnt.

Weitere Informationen zum Thema Ehe- und Familienrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/familienrecht-nuertingen-kirchheim-teck/

Link: https://ec.europa.eu/deutschland/

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