Das Paket beinhaltet folgende Verbesserungen:
- Bei der Vergabe von Immobilienkredite stärken wir die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher, also der Darlehensnehmer. So werden Darlehensgeber verpflichtet, vor Vertragsschluss ein Merkblatt mit relevanten, auf den Verbraucher zugeschnittenen, Informationen zu einem Kredit zu übergeben. Außerdem dürfen sie keine Kredite mehr vergeben, ohne die Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Außerdem werden Standards für die Beratung über Immobilienkreditverträge eingeführt. Kreditinstitute müssen sich vor einer Beratung umfassend über die finanzielle Situation des Kreditinteressierten und seine Interessen informieren. Die Beratung muss in einer konkreten Empfehlung münden. Wenn kein Produkt empfohlen werden kann, ist dem Verbraucher dies mitzuteilen.
- Außerdem wird der „Honorar-Immobilienkreditberater“ geschaffen. Wer in Zukunft diese Berufsbezeichnung trägt, darf keine Provisionen von Kreditgebern für die Beratung annehmen. Verbraucher wissen so, dass die Beratung objektiv erfolgt.
- Außerdem enthält das Paket Neuregelungen zu den Dispozinsen. Wer länger als drei Monate den Dispo in Anspruch nimmt oder mit einem Betrag, der den durchschnittlichen monatlichen Geldeingang übersteigt, muss nach dem Entwurf ein Beratungsgespräch über Alternativen zum Dispo angeboten bekommen. Außerdem werden Banken und Sparkassen verpflichtet, die Dispo-Zinssätze deutlich auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.
Weitere Informationen zum Thema Wirtschaftsrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/wirtschaftsrecht-nuertingen-kirchheim-teck/
Link: https://www.bmjv.de Dr. iur. Jochen Leibold
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