Rechtsanwalt und Klarheit für europäische Paare

Keine Aussetzung der Vollziehung, wenn getrennte Veranlagung nur deswegen beantragt wird, um dem Ex zu schaden
16. März 2011
Sorgerecht – Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von Deutschland nach Frankreich)
16. März 2011

16.03.2011: Bundesministerium der Justiz - PM vom 16.03.2011

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer europäischen Verordnung zum Güterrecht vorgestellt. Europäische Paare bekommen nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz mehr Klarheit bei der Aufteilung ihres Vermögens nach Tod oder Scheidung. Bei grenzüberschreitenden Partnerschaften sollen Paare wählen können, nach welchem Recht sich die Behandlung ihres Vermögens richtet, ob etwa für ein deutsch-spanisches Paar das deutsche oder das spanische Recht gilt.


In Europa ist mehr als jede zehnte Ehe grenzüberschreitend, das sind 16 Millionen, über zwei Millionen alleine in Deutschland. Dennoch ist das Familienrecht in den Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich ausgestaltet, so dass es auf europäischer Ebene nicht darum geht, ein europaweit einheitliches Familienrecht zu schaffen. Die Europäisierung verfolgt vielmehr das Ziel, europaweit nach einheitlichen Grundsätzen zu entscheiden, welches nationale Recht auf eine grenzüberschreitende Partnerschaft Anwendung findet, welche Gerichte im Streitfall entscheiden und wie gerichtliche Entscheidungen durchgesetzt werden.

Der vorgestellte Entwurf einer Güterrechtsverordnung folgt dem gleichen Grundprinzip, das bereits im Scheidungs- und Unterhaltsrecht gewählt wurde. Die Partner sollen selbst wählen können, welcher Rechtsordnung sie ihr Vermögen unterstellen, ob etwa bei einer deutsch-spanischen Ehe deutsches oder spanisches Güterrecht gelten soll. Allerdings muss die gewählte Rechtsordnung eine enge Verbindung zur Lebensführung der Paare aufweisen – durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Partner, ihren früheren gewöhnlichen Aufenthaltsort, ihre Staatsangehörigkeit oder den Gerichtsort.

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