In Europa ist mehr als jede zehnte Ehe grenzüberschreitend, das sind 16 Millionen, über zwei Millionen alleine in Deutschland. Dennoch ist das Familienrecht in den Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich ausgestaltet, so dass es auf europäischer Ebene nicht darum geht, ein europaweit einheitliches Familienrecht zu schaffen. Die Europäisierung verfolgt vielmehr das Ziel, europaweit nach einheitlichen Grundsätzen zu entscheiden, welches nationale Recht auf eine grenzüberschreitende Partnerschaft Anwendung findet, welche Gerichte im Streitfall entscheiden und wie gerichtliche Entscheidungen durchgesetzt werden.
Der vorgestellte Entwurf einer Güterrechtsverordnung folgt dem gleichen Grundprinzip, das bereits im Scheidungs- und Unterhaltsrecht gewählt wurde. Die Partner sollen selbst wählen können, welcher Rechtsordnung sie ihr Vermögen unterstellen, ob etwa bei einer deutsch-spanischen Ehe deutsches oder spanisches Güterrecht gelten soll. Allerdings muss die gewählte Rechtsordnung eine enge Verbindung zur Lebensführung der Paare aufweisen – durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Partner, ihren früheren gewöhnlichen Aufenthaltsort, ihre Staatsangehörigkeit oder den Gerichtsort.
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Dr. iur. Jochen Leibold
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