Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2025 (Urteil vom 20. Mai 2025, Aktenzeichen XI ZR 22/24) eine wegweisende Entscheidung im Bereich der Vorfälligkeitsentschädigungen getroffen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere für Sparkassen und ihre Kunden im Zusammenhang mit vorzeitig abgelösten Immobiliendarlehen. Im Kern geht es um die Transparenz und Wirksamkeit der vertraglichen Informationspflichten der Kreditinstitute. Die Kernproblematik: Mangelnde Transparenz bei Berechnungsgrundlage. Der BGH hat in seinem aktuellen Urteil eine von Sparkassen häufig verwendete Vertragsklausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung als unwirksam erklärt. Die Richter bemängelten, dass die betreffende Klausel Kreditnehmer nicht hinreichend klar und verständlich darüber aufklärte, wie die Höhe der […]