Hochgelobt und gepriesen soll die Musterfeststellungsklage im Dieselskandal zu Recht verhelfen. Grund für diese Klage ist, dass nach Ansicht von führenden Verbraucherschützern, aber auch nach Ansicht unserer Kanzlei, Volkswagen betrogen hat und geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern Schadensersatz schuldet.
Im September 2015 musste VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass die Abgasreinigung nur bei Tests aktiviert war. Auf der Straße lag der Ausstoß viel höher. Volkswagen musste 2,5 Millionen Autos zurückrufen. Das Unternehmen musste mittlerweile auch Fahrzeuge zurückrufen, die zunächst nicht am Dieselskandal beteiligt waren.
Wichtig zu wissen ist, dass die Musterfeststellungsklage nur Motoren betrifft, die unter der Bezeichnung EA 189 laufen. Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit dem 01.11.2018. Mit ihr können Verbraucher vor Gericht klagen, ohne dass sie selbst ein finanzielles Risiko haben. Wichtig ist, dass sich die einzelnen Betroffenen in ein Register eintragen lassen, damit die Verjährung gehemmt ist.
Ein wesentliches Problem stellt dabei dar, dass für den Fall, dass die Musterfeststellungsklage schief geht, keine Möglichkeit eines individuellen Rechtsschutzes (mehr) besteht. Der Verbraucher, der sich hat registrieren lassen, hat also seinen Prozess vollständig verloren.
Das Register wird Mitte des Monats beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Ziel des Verfahrens ist, dass die Dieselfahrer für die Minderung des Fahrzeugwertes Ersatz bekommen. Maximalziel hierbei ist, dass der Kaufpreis voll erstattet wird.
Im Ergebnis ist hiermit aber nur eingeschränkt zu rechnen, weil der Verbraucher dann die Nutzung des Fahrzeuges und den üblichen Wertverlust des Fahrzeuges geschenkt bekommen würde. Nutzung und Wertverlust sind jedoch Positionen, die auch bei nicht manipulierten Fahrzeugen anfallen.
Ein weiteres Problem der Musterfeststellungsklage besteht darin, dass sich der Verbraucher ggf. auf ein jahrelanges Verfahren einstellen muss. Ihr Recht durchgesetzt haben Verbraucher mit der Musterfeststellungsklage ohnehin noch lange nicht. Dies dürfte die größte Enttäuschung sein, die die Verbraucher erfahren werden.
Erreicht ist mit der Musterfeststellungsklage somit nur, dass ggf. VW dem Grunde nach für den Betrug am Kunden haftet. Mühsam muss nun der Verbraucher mit diesem Ergebnis zu seinem Anwalt gehen, um dann seine Ansprüche erst noch durchzusetzen. Mittlerweile sind die Fahrzeuge aber ggf. verkauft oder anderweitig verwertet worden und die neuen Kreditverträge zur Finanzierung der Ersatzfahrzeuge sind bereits angelaufen.
Es kann also durchaus sein, dass die Musterfeststellungsklage mehr Zeit kostet als sie im Ergebnis bringt.
Mit Blick auf eine ablaufende Verjährung zum 31.12.2018 wäre es also für Verbraucher durchaus sinnvoll, nach individuellem Rechtsschutz Ausschau zu halten.
Wir sind bei Individualklagen von Verbrauchern bislang auf gutem Weg und kennen die Rechtsprechung der einzelnen Gerichte.
Wenn Sie hier schnell zu Ihrem Recht kommen wollen, können Sie sich gerne an uns wenden, insbesondere wenn sie rechtsschutzversichert sind.
Rechtsschutzversicherungen dürfen sich im Übrigen nicht weigern, auf Grund der Möglichkeit der Musterfeststellungsklage Deckung zu erteilen. Denn die Musterfeststellungsklage ist kein Ersatz für individuellen Rechtsschutz, sondern für Verbraucher nur Rechtsschutz zweiter Klasse.
Kaum beachtet ist im Übrigen im vorliegenden Fall eine weitere Musterfeststellungsklage, die sich gegen die jeweiligen Banken richtet, die Fahrzeuge mit Betrugs-Software finanziert haben. In den entsprechenden Verträgen gibt es fehlerhafte Belehrungen und unterlassene Angaben, die für den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages schädlich sind. Auch diesbezüglich verfügen wir über die notwendige Expertise, die zur Rückabwicklung von Kauf und Darlehen führen.
Auch insoweit müssen Sie die Musterfeststellungsklage nicht abwarten.
Rufen Sie an über unser „Diesel-Telefon“ 07022-903132.
Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/verkehrssrecht-nuertingen-kirchheim-teck/
Dr. iur. Jochen Leibold
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