Bereiche:
Miet- und Pachtverträgen - Vertretung bei Räumungsklagen und Kündigungen
Miet- und Pachtvertragsstörungen
Kaution, Geltendmachung und Rückforderungsansprüche
Mietaufhebungsverträge, Stellung von Nachmietern
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Gewerbliche Mietverhältnisse
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Ansprüche von Mietern und Vermietern jeweils bei Insolvenz des anderen Teils
Unsere Anwalt für das Mietrecht:
Mathias Hopp
Rechtsanwalt
Zulassung als Rechtsanwalt seit 1999
Sekretariat: Frau Fischer 07022/217809-12Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
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Unser Service:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht- Wir sind sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch im Wohnungsmietrecht tätig. Hier betreuen wir Vermieter, Mieter, Untermieter, Verwalter und Wohnungsvermittler. Wir erstellen Mietverträge und setzen die Rechte der Vertragsparteien außergerichtlich und gerichtlich durch.
Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Wohnungseigentumsgemeinschaften, Eigentümer und Verwalter.
Auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter und Untermieter.