Kreditbearbeitungsgebühren – Rückerstattungsansprüche können zum 31.12.2014 verjähren

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Die Presse überschlägt sich, die Verbraucher sind glücklich, besteht doch nun die Möglichkeit, nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.10.2014, Bearbeitungsgebühren für im Zeitraum von 2004 bis 2011 valutierte Darlehen zurückzufordern.


Vielfach rät die Presse, Bankkunden sollten erst einmal ihre Ansprüche mit Hilfe von Musterbriefen gegenüber der Bank geltend machen, schließlich müsse man auf diesem Weg nicht die Kosten für einen Rechtsanwalt bezahlen.

Ein derartiger Ratschlag ist sicherlich nicht falsch, jedoch sollten Bankkunden, die derartige Musterbriefe verwenden, darauf achten, der jeweiligen Bank eine zweiwöchige Zahlungsfrist zu setzen. Sollte in dieser Zeit keine Reaktion der Bank erfolgen, oder Ihnen mitgeteilt werden, dass man aufgrund von enormem Arbeitsanfall sich nicht zur Sache äußern könne, setzen sich die Kunden der Gefahr aus, dass Ihre Ansprüche zum 31.12.2014 verjähren. Denn ein irgendwie gearteter Schriftwechsel oder ein Schreiben allein hemmt die Verjährung nicht.

Insoweit sollten Sie rechtzeitig, das heißt nicht erst kurz vor Jahresende, einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Verfolgung Ihrer Ansprüche beauftragen. Sie sollten sich also nicht dem Risiko aussetzen, durch zu langes Zuwarten keinen Rechtsanwalt mehr zu finden und damit Ihre Ansprüche zu verlieren. Wegen des jeweils geringen Streitwerts sind derartige Mandate für Anwälte auch nicht sehr attraktiv, wobei im Bankrecht spezialisierte Kanzleien ohnehin überlastet sind. Bitte handeln Sie schnell.

Rechtsanwälte Dr. Leibold|Schmid, Stuttgart, Nürtingen, Wendlingen, Kirchheim unter Teck

Weitere Informationen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/bank-kapitalmarktrecht-nuertingen-kirchheim-teck/

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