Kein Kurzarbeitergeld für Notariatsmitarbeiter, wenn der Notar altersbedingt ausscheidet

Beendigung alternierender Telearbeit
10. September 2014
Bundesgerichtshof entscheidet über Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Telekom-Verfahren
21. Oktober 2014

21.10.2014: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - PM vom 19.12.2014
Aktenzeichen: L 7 AL 16/13

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat bestätigt, dass Notariatsmitarbeitern kein Kurzarbeitergeld zusteht, wenn das Amt des Notars mit Vollendung seines 70. Lebensjahres erlischt und in der Folge die Arbeitszeit von Mitarbeitern der Notars- und Rechtsanwaltskanzlei reduziert wird. Die Auftragsschwankungen in der Kanzlei bis ein neuer Notar bestellt ist, stellen keine wirtschaftlichen Gründe im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar.


Im vorliegenden Fall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei (Klägerin) - bestehend aus einem Rechtsanwalt und einem ursprünglich sowohl als Notar als auch als Rechtsanwalt zugelassenen Kollegen für einen Teil ihrer Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit (Beklagte) Kurzarbeitergeld beantragt. Zuvor war das Notaramt des einen Rechtsanwalts mit Vollendung seines 70.Lebensjahres erloschen. Der andere Rechtsanwalt war ein weiteres Jahr als Notariatsverwalter bestellt. Für die Zeit danach reduzierte die klagende Arbeitgeberin die Arbeitszeit und dementsprechend auch das Arbeitsentgelt von 4 Angestellten von 40 auf 32 Wochenstunden. Die klagende Arbeitgeberin macht geltend, die zum 1. Mai 2011 in Kraft getretenen Änderungen der Zugangsvoraussetzungen zum Notariat (Umstellung von einem Punktesystem auf eine abzulegende Notariatsfachprüfung) seien als außerökonomische Rahmenbedingungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu qualifizieren. Nach dem altersbedingten Verlust des Notaramtes könne aufgrund der neuen Gesetzeslage das Notariat nicht nahtlos besetzt werden, der Umsatzrückgang betrage 20%.

Das Landessozialgericht hat die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die Zahlung von Kurzarbeitergeld abzulehnen, bestätigt. Zwar stelle das Erlöschen des Notariatsamtes mit Vollendung des siebzigsten Lebensjahres eine äußere Ursache i.S.d. § 170 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) a.F. dar, die Einfluss auf den Betrieb der klagenden Arbeitgeberin habe. Dies beruhe jedoch nicht auf einer gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die bestehende Rechtslage und die damit zusammenhängenden außerökonomischen Rahmenbedingungen hätten seit zwei Jahrzehnten festgestanden. Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der durch die §§ 47, 48 Bundesnotarordnung (BNotO) eingeführte Altersgrenze bejaht. Aus demselben Grund liege auch kein unabwendbares Ereignis i.S.d § 170 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III a.F. vor. Zudem beruhe das Erlöschen des Notariats aufgrund einer gesetzlichen Regelung, die alle Notare betreffe und keine Folge einer behördlichen Maßnahme im Einzelfall darstelle. Auch die geänderten Zulassungsvoraussetzungen würden für alle Notariatsbewerber gelten. Es liege auch kein vorübergehender Arbeitsausfall i.S.d. des § 170 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III a.F. vor, da das Auswahlverfahren für die ausgeschriebene Notarstelle nicht nur von der Note des Rechtsanwalts der Klägerin abgehangen habe, sondern auch von den Noten der Mitbewerber.

Darüber hinaus sei der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar i.S.d. § 170 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III a.F., da nach Angaben der klagenden Arbeitgeberin ein Auftragsrückgang regelmäßig beim Erlöschen eines Notaramtes eintrete.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/arbeitsrecht-nuertingen-kirchheim-teck/

Link: https://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/

Anwälte


Dr. iur. Jochen Leibold
Rechtsanwalt

Melanie Klößner
Rechtsanwältin

Mathias Hopp
Rechtsanwalt

Katjana Gruber-Weckerle
Rechtsanwältin

Wolfgang Schmid
Rechtsanwalt

Standorte



Nürtingen

Ohmstraße 10/1 (Gewerbegebiet Bachhalde)
72622 Nürtingen


Kirchheim/Teck

Wehrstraße 15
73230 Kirchheim Teck


Wendlingen

Fabrikstraße 2 73240 Wendlingen