Kabinett beschließt strengere Regeln für den ‚Grauen Kapitalmarkt‘

Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit ‚Hartz-IV‘-Empfängern
7. November 2014
Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit unzulässig
18. November 2014

12.11.2014: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - PM vom 12.11.2014

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Mit den neuen Regelungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor hochriskanten und intransparenten Finanzprodukten geschützt werden. Der Entwurf sieht mehr und aktuellere Informationen für Anleger sowie Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Anbieter von Vermögensanlagen vor.


Die Insolvenz des Windenergiebetreibers PROKON hat mehrere 10.000 Kleinanleger um einen Großteil ihrer Ersparnisse gebracht. Mit dem Ziel eine Wiederholung ähnlicher Geschehnisse soweit wie möglich verhindern, haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Mai 2014 ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Dieses wird mit dem nun beschlossenen Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes umgesetzt.

Weitere Informationen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/bank-kapitalmarktrecht-nuertingen-kirchheim-teck/

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