Die Pecunia Concept AG steht vor der Insolvenz

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21.09.2011: Dr. iur. Jochen Leibold, Ass. Katharina Grau - Rechtsanwälte Dr. Leibold & Schmid GbR, Nürtingen

Nachdem die BaFin, die Rückabwicklung, der von der Pecunia Concept AG betriebenen Anlagegeschäfte, angeordnet hat, gibt die Pecunia Concept AG nun ihren Anlegern bekannt, dass sie in den nächsten Wochen beim zuständigen Insolvenzgericht Darmstadt, aufgrund der fällig gewordenen Rückabwicklungsansprüche ihrer Anleger, Insolvenz anmelden muss.


Im Falle einer Insolvenz müssen die betroffenen Anleger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Das von den Anlegern eingesetzte Kapital ist im Falle einer Insolvenz der Pecunia Concept AG höchst wahrscheinlich verloren.

Den Anlegern bleibt jedoch die Möglichkeit, sich bei den Initiatoren der Pecunia Concept AG schadlos zu halten.

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Pecunia Concept AG zustehen.

Link: http://www.leibold-schmid.de

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