Im Falle einer Insolvenz müssen die betroffenen Anleger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Das von den Anlegern eingesetzte Kapital ist im Falle einer Insolvenz der Pecunia Concept AG höchst wahrscheinlich verloren.
Den Anlegern bleibt jedoch die Möglichkeit, sich bei den Initiatoren der Pecunia Concept AG schadlos zu halten.
Betroffene Anleger sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Pecunia Concept AG zustehen.
Dr. iur. Jochen Leibold
Rechtsanwalt
Melanie Klößner
Rechtsanwältin
Mathias Hopp
Rechtsanwalt
Katjana Gruber-Weckerle
Rechtsanwältin
Wolfgang Schmid
Rechtsanwalt
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