Darüber hinaus werbe der Fonds mit einem hohen Investitionsgrad von ca. 95 Prozent und "keinen versteckten Kosten". Dies widerspreche jedoch dem realen Zustand.Lediglich 79 Prozent des eingesetzten Kapitals seien tatsächlich investiert, 21 Prozent der Beteiligungssumme würden als sogenannte Einmalkosten/weiche Kosten schlichtweg "verbrannt".
Des Weiteren sammelten die Initiatoren des Fonds zum Laufzeitende weitere 4 Prozent vom Verkaufserlös der Photovoltaikanlagen ein und minderten so die Schlussausschüttung zu Lasten der Anleger.
Nach Angaben einer Kapitalanlegerin, die ihre Kosten von einem unabhängigen Solarberater errechnen ließ und sich in der Folge an uns wandte, fressen nicht nur überteuerte Solarmodule, die technische Infrastruktur, sowie Projektrechte, das Geld der Anleger regelrecht auf, darüber hinaus finanzierten die Anleger mit rund einem Drittel ihres eingesetzten Kapitals die sogenannten weichen Kosten, das heißt 29 Prozent des eingesetzten Kapitals arbeiteten nicht. In konkreten Zahlen bedeutet dies bei einem Investitionsvolumen von rund 36,5 Mio. € x 29 Prozent, rund 10,6 Mio. €, die allein dauerhaft verloren sind. Darüber hinaus seien Garantien, die eigentlich der Absicherung des Fonds dienen sollten, nicht mit Kapital unterlegt. Dies gelte insbesondere für sog. Photovoltaik-Module. Die Hersteller derartiger Module können in Deutschland weder rechtlich, noch finanziell haftbar gemacht werden, da entweder die Garantien nicht greifen oder deren Gesellschaften reine Vertriebsgesellschaften sind, die nicht über eine ausreichende Haftungssubstanz verfügen.
Betroffene Anleger derartiger Solarfonds sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob Ihnen etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler oder die Initiatoren des Fonds zustehen, wenn Sie nach der Veröffentlichung von Finanztest die Sorge haben, dass Sie zu einer fehlerhaften Anlageentscheidung veranlasst worden sind.
Bitte beachten Sie in Sicht auf diese Veröffentlichung, dass wir auch und gerade zum Schutz von Anlegern die Namensrechte betroffener Fonds und der Initiatoren respektieren. Ferner kommt es bei Rechtswahrnehmungen immer auch auf den jeweiligen Einzelfall an. Dabei nehmen wir in Kauf, dass Anleger bei ihrer Suche von Informationen nach ihrer konkreten Beteiligung anhand des Namens und in der Folge ihr Heil in Anlegerschutzgemeinschaften suchen. Hinter letzteren verstecken sich jedoch in den meisten Fällen Anwaltskanzleien, bei denen die Schutzgemeinschaften nur die Rolle des Zuträgers übernehmen. Die an sich gegen dieses Unwesen zum Einschreiten verpflichteten Anwaltskammern, die insbesondere das gezielte Anwerben von Mandanten – auch über Schutzgemeinschaften als "Tarnorganisationen" - unterbinden müssten, sind zu schwach und unterwerfen sich letztlich dem Argument, dass diese Form der Rechtswahrnehmung einem Bedürfnis der Anleger entspreche. Tatsächlich übersehen derartige Gemeinschaften im Rahmen ihrer Rechtswahrnehmung "von der Stange" oft die Spezifika des Falles und fördern nahezu kartellmäßig eine Rechtsprechung, die manches Mal die notwendige Tiefe vermissen lässt, weil man ihr die notwendigen Fakten vorenthält. Wir hingegen arbeiten mit diesen Fakten, weil sich bei uns die Erfahrung eines Wirtschaftsprüfers, eines Bankkaufmanns und des Fachanwalts für Bank-und Kapitalmarktrecht mit langjähriger Prozesserfahrung vereinen.
Dr. iur. Jochen Leibold
Rechtsanwalt
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