Bereiche:
Baurecht
Architektenrecht
Bauträgerrecht
Bauinsolvenzrecht
Anlagenbaurecht
Konsortial- und ARGE-Verträge
Claims Management
Schiedsgerichtsverfahren
Verbraucherbauverträge
Unsere Anwälte für das Bau- und Architektenrecht:
Mathias Hopp
Rechtsanwalt
Zulassung als Anwalt seit 1999
Sekretariat: Frau Fischer 07022/217809-12Dr. jur. Jochen Leibold
Rechtsanwalt
Zulassung als Anwalt seit 1983
Sekretariat: Frau Wieland 07022/217809-13Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir rufen Sie gerne schnellstmöglich zurück.
Unser Service:
Baurecht - Beratung und Vertretung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im privaten Bauvertragsrecht. Wir unterstützen private und öffentliche Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten diese während der Vertragsdurchführung, bei der Feststellung von Mängeln und ihrer Beseitigung, der Bauabnahme und Abwehr ungerechtfertigter Werklohnansprüche.
Architektenrecht - Beratung und Vertretung bei allen vertraglichen Fragen, zur Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen, bei der Geltendmachung von Planungs- und Bauüberwachungsmängeln sowie berufshaftungsrechtlichen Einzelfragen.
Claims Management - Im Rahmen des Nachforderungsmanagement bzw. Nachtragsmanagement (auch Claimsmanagement oder Claim Management) unterstützen wir Sie bei der Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen“.
Das Nachforderungsmanagement gehört beim Bauprojektgeschäft sowohl zum Instrumentarium des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers. Dabei ist es das Ziel, die beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Ereignisse im Projektverlauf in ihren kommerziellen Folgen einvernehmlich zu klären.
Bauinsolvenzrecht - Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Bauträgers eröffnet, ergeben sich vielfältige wirtschaftliche und rechtliche Probleme aufgrund der Vielzahl der beteiligten Personen (Bauträger, Erwerber, Globalgläubigerin, Insolvenzverwalter, werdende Wohnungseigentümergemeinschaft) und der einschlägigen Rechtsnormen
Wir helfen Ihnen hier Ihre Ansprüche zu definieren und gerichtlich durchzusetzen
Baurecht - Beratung und Vertretung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im privaten Bauvertragsrecht. Wir unterstützen private und öffentliche Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten diese während der Vertragsdurchführung, bei der Feststellung von Mängeln und ihrer Beseitigung, der Bauabnahme und Abwehr ungerechtfertigter Werklohnansprüche.