Die Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R. hat von Anlegern Gelder mit dem Versprechen angenommen, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nach Abruf wieder zurückzuzahlen.
Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Weitere Informationen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/bank-kapitalmarktrecht-nuertingen-kirchheim-teck/
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Dr. iur. Jochen Leibold
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt
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