BaFin ordnet gegenüber der Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R. die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

BaFin untersagt der DFI Holding AG das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an
23. Mai 2011
Unternehmer zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt – Beitrags- und Steuerhinterziehung von rund 30.000 Euro
6. Juni 2011

30.05.2011: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - PM vom 20.06.2011

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R., Dachau, die unverzügliche Abwicklung des von ihr unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.


Die Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R. hat von Anlegern Gelder mit dem Versprechen angenommen, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nach Abruf wieder zurückzuzahlen.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Weitere Informationen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/bank-kapitalmarktrecht-nuertingen-kirchheim-teck/

Link: https://www.bafin.de

Anwälte


Dr. iur. Jochen Leibold
Rechtsanwalt

Melanie Klößner
Rechtsanwältin

Mathias Hopp
Rechtsanwalt

Katjana Gruber-Weckerle
Rechtsanwältin

Wolfgang Schmid
Rechtsanwalt

Standorte



Nürtingen

Ohmstraße 10/1 (Gewerbegebiet Bachhalde)
72622 Nürtingen


Kirchheim/Teck

Wehrstraße 15
73230 Kirchheim Teck


Wendlingen

Fabrikstraße 2 73240 Wendlingen