Bereiche:
Arbeitsvertrag
Geschäftsführervertrag
Kündigung, Kündigungsschutz
Exotische Kündigungen wie z. B. die echte Druckkündigung, durch Mobbing veranlasste Kündigung (hier bundesweite Vertretung)
Kündigungsgründe
Kündigungsschutzklage
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Abmahnung
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Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
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Abfindung
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Zeugnis und Zeugnisberichtigung
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Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Unser Anwalt für das Arbeitsrecht:
Dr. jur. Jochen Leibold
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zulassung als Anwalt seit 1983
Sekretariat: Frau Wieland 07022/217809-13Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
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Unser Service:
Arbeitsvertrag - Entwurf & Prüfung von unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen, Probearbeitsverhältnisse, Ausbildungsvertrag und Dienstvertrag / Werkvertrag.
Geschäftsführervertrag - Entwurf & Prüfung von Geschäftsführerverträgen; Optimierung in gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht
Kündigung, Kündigungsschutz - wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits sowohl im Vorfeld einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages als auch im Anschluss, z.B. bei Kündigungsschutzklagen.
Kündigungsgründe - Fachanwaltliche Beratung und Vertretung zu den Themen betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingte Kündigung.
Kündigungsschutzklage - Fachanwaltliche Beratung und Vertretung zu den Themen Frist, Form und Anträge der Kündigungsschutzklage, Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und Abfindung in der Kündigungsschutzklage
Abmahnung - Fachanwaltliche Beratung und Vertretung zu den Themen Abwehr einer erhaltenen Abmahnung sowie Erstellung von rechtswirksamen Abmahnungen
Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag - Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
Abmahnung - Fachanwaltliche Beratung und Vertretung zu den Themen Abwehr einer erhaltenen Abmahnung sowie Erstellung von rechtswirksamen Abmahnungen
Abfindung - Fachanwaltliche Beratung und Vertretung zu den Themen Abfindungsvoraussetzungen und Abfindungshöhe.
Zeugnis und Zeugnisberichtigung- Genügt das Arbeitszeugnis nach Form und Inhalt nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist es also fehlerhaft, können Sie die Zeugnisberichtigung von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Genau genommen machen Sie damit nicht einen Berichtigungsanspruch, sondern weiterhin Ihren Erfüllungsanspruch auf das Arbeitszeugnis geltend. Wenn Sie mit der Beurteilung, also der Note, nicht zufrieden sind, können Sie ebenfalls eine Zeugnisberichtigung verlangen. Denn das Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Dies umfasst auch die Note. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren- Fachanwaltliche Beratung und Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach §§ 80 - 99 ArbGG vor dem Arbeitsgericht