Nun geht es der MS Master Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, wie vielen anderen Schiff-fahrtsgesellschaften. Das Schiff „säuft ab“. Da die Verantwortlichen dies jedoch nicht akzeptie-ren wollen, werden nun die Anleger aufgefordert, zu Restrukturierungszwecken ihre bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, um so die Insolvenz der Gesellschaft zu verhindern.
Die Gesellschaft behauptet nun bei den Auszahlungen an die Anleger handele es sich in Tat und Wahrheit um ein unverzinsliches Darlehen.
Mit der Kündigung der angeblich als unverzinsliche Darlehen gewährten Auszahlungen von teilweise bis zu 16 % der Beteiligungssumme sehen sich die Anleger nun hohen Rückzahlungs-forderungen ausgesetzt.
Betroffene Anleger sollten insoweit handeln und nicht ungeprüft Zahlungsaufforderungen der MS Master Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG befolgen, da ein Rückforderungsanspruch der Gesellschaft in der Regel nicht berechtigt.
Rechtsanwälte Dr. Leibold|Schmid, Stuttgart, Nürtingen, Wendlingen, Kirchheim unter Teck
Dr. Jochen Leibold und Sunay Meral
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