Mitverpflichtung eines Ehegatten aus einem von dem anderen Ehegatten vor der Trennung abgeschlossenen Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung

Neue BGH-Entscheidung zum Vertrieb denkmalgeschützter Immobilien
1. März 2013
Detektivkosten im Unterhaltsstreit
15. Mai 2013

24.04.2013: Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: XII ZR 159/12

Die im Rahmen eines Bedarfsdeckungsgeschäftes wirksam begründete Mitverpflichtung eines Ehegatten aus einem von dem anderen Ehegatten vor der Trennung abgeschlossenen Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung endet nicht ohne weiteres schon mit der Trennung oder mit dem Auszug des mitverpflichteten Ehegatten aus der Ehewohnung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.


Dies gelte auch für die nach Trennung oder Auszug verbrauchte Energie.

Weitere Informationen zum Thema Ehe- und Familienrecht Nürtingen erhalten Sie auch unter https://leibold-schmid.de/familienrecht-nuertingen-kirchheim-teck/

Link: https://www.bundesgerichtshof.de

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