Strafrecht

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  • Revisionsverfahren


  • Jugendstrafsachen


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Unsere Anwälte für das Strafrecht:


Mathias Hopp

Rechtsanwalt

Zulassung als Anwalt seit 1999

Sekretariat: Frau Fischer 07022/217809-12

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Unser Service:


Verteidigung im Strafverfahren - Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die Verteidigung in einem Strafverfahren. Als Verteidiger können wir alsbald die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft anfordern und eine Strategie für die Verteidigung gemeinsam festlegen.

Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für eine spätere Hauptverhandlung gestellt. Durch eine bedachte und kluge Stellungnahme kann in manchen Fällen aber eine Hauptverhandlung auch ganz vermieden werden.

Deshalb ist es wichtig, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen, sobald Sie ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind. Kommt es zur Anklageerhebung und zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht, tragen wir Sorge, dass Ihnen alle in einem Strafprozess zustehenden Rechte ausgeschöpft und gegen den möglichen Widerstand der Staatsanwaltschaft durchgesetzt werden.

Erfolgt eine Verurteilung, mit der Sie nicht einverstanden sind, kann diese Entscheidung durch Rechtsmittel angefochten werden. Lassen Sie sich von uns beraten, welches Rechtsmittel in Ihrem Fall den gewünschten Erfolg verspricht.