Ein Richter beim AG Nürtingen gegen den Rest der Rechtssprechungswelt
Nach Auffassung eines Referatsrichters des Amtsgerichts Nürtingen, sollen Flugreisenden von verspäteten Flügen keine Ausgleichsleistungen im Sinne der Verordnung EG Nr. 261/2004 zustehen (Entscheidung vom 27.09.2010, Az. 11 C 12199/10, und Entscheidung vom 22.06.2011, Az. 11 C 294/11). Dem kommt erhebliche Bedeutung zu, da das Amtsgericht Nürtingen für den Zielort „Stuttgart“ örtlich zuständig ist, weil der Flughafen Echterdingen – noch – seinem Zuständigkeitsbereich unterfällt. In seiner Entscheidung vom 27.09.2011, Az. 11 C 12199/10 stellt das Amtsgerichts Nürtingen fest, dass entgegen der Grundsatzentscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (Az. C-402/07 und C-432/07), nur Fluggästen annullierter Flüge eine Ausgleichszahlung zustehen soll. Betroffenen Flugreisenden eines … Ein Richter beim AG Nürtingen gegen den Rest der Rechtssprechungswelt weiterlesen
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