Der Bundesgerichtshof hat über die Rechtsbeschwerden von Anlegern, die stellvertretend für rund 17.000 Kläger Rechtsmittel eingelegt hatten, und die Rechtsbeschwerde der Deutschen Telekom AG gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2012 entschieden. Gegenstand des – im Zusammenhang mit den massenhaft erhobenen Klagen von Aktionären der Deutschen Telekom AG – neu geschaffenen Kapitalanleger-Musterverfahrens können nur verallgemeinerungsfähige Vorfragen zu den einzelnen Aktionärsklagen sein.
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