Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der DFI Holding AG, Darmstadt, das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Die schweizerische DFI Holding AG bot durch ihre Zweigniederlassung in Darmstadt (HRB 89617 beim Amtsgericht Darmstadt) potenziellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen und Bausparverträge an und ließ sich diese abtreten. Der Anleger („Verkäufer“) konnte zwischen verschiedenen Varianten der Zahlung des zunächst nicht ausgezahlten „Kaufpreises“ wählen. Der „Kaufpreis“ wurde über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zur Auszahlung gebracht. Dabei wurde eine Rendite von bis zu 100 % über die Laufzeit versprochen.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden