29.12.2011: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - PM 60/2011 vom 29.12.2011
Ab 1. Januar 2012 gibt es in Berlin ein bundesweites Zentrales
Testamentsregister. Über das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführte
elektronische Register kann abgefragt werden, ob eine Verstorbene oder ein
Verstorbener ein Testament oder einen Erbvertrag in einem Notariat oder
Gericht hinterlegt hat.
Im Todesfall werden die verwahrende Stelle und das zuständige
Nachlassgericht unmittelbar elektronisch informiert, so dass umfangreicher
und teils langwieriger Schriftverkehr zwischen verschiedenen Behörden
entbehrlich wird. Schnell kann bundesweit geklärt werden, ob und
gegebenenfalls wo ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Das führt zum
schnellen Auffinden des Dokumentes und damit beispielsweise für Erben zur
schnellen Erteilung eines Erbscheins.
Aus Gründen des Datenschutzes beinhaltet das Register nicht den Text der
jeweiligen Dokumente sondern nur die verschlüsselt gespeicherten
Personaldaten der Erblasserin/des Erblassers. Zudem können nur Amtsträger
wie Notarinnen und Notare sowie Gerichte auf das Register zugreifen.